Digitale Vermögenswerte, ESG-Investitionen und FinTech-Innovationen verändern zunehmend die globale Finanzwelt. In diesem Kontext setzen die EU-Krypto-Regulierungsreformen neue Maßstäbe für Transparenz, Resilienz und Verantwortlichkeit. Die Europäische Union treibt gemeinsam mit nationalen Aufsichtsbehörden wie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) umfassende gesetzliche und regulatorische Maßnahmen voran.
Diese Reformen betreffen zentrale Bereiche: von der Krypto-Steuerberichterstattung über die Bekämpfung von Geldwäsche bis hin zur digitalen Resilienz und nachhaltigen Offenlegungspflichten. Dieser Beitrag bietet einen strukturierten Überblick über die aktuellen Entwicklungen in Deutschland und der EU – mit besonderem Fokus auf ihre praktischen Auswirkungen auf Unternehmen, Investoren und Dienstleister.
Was plant Deutschland zur Verbesserung der Krypto-Steuerberichterstattung?
Das Bundesministerium der Finanzen hat mit dem DAC 8-UmsG einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der einen Kernbestandteil der EU-Krypto-Regulierungsreformen darstellt. Ziel ist die nationale Umsetzung der DAC-8-Richtlinie der EU. Im Fokus stehen verschärfte Meldepflichten für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen.
Diese Anbieter sollen künftig Transaktionsdaten ihrer Nutzer an die Finanzbehörden melden. Die Meldepflichten betreffen jedoch nicht nur klassische Krypto-Vermögenswerte, sondern auch digitale Zahlungsformen wie E-Geld und digitale Zentralbankwährungen.
Der Entwurf integriert zudem internationale Standards wie den OECD Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) und den überarbeiteten Common Reporting Standard (CRS), um globale Konsistenz zu gewährleisten. Die Regelungen sollen am 1. Januar 2026 in Kraft treten – bis dahin bleibt Zeit für technische und organisatorische Vorbereitungen.
Welche Änderungen gibt es im Wertpapierprospektrecht?
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat neue technische Regulierungsstandards (RTS) veröffentlicht, die sich auf die Einbeziehung externer Dokumente in Wertpapierprospekte beziehen. Diese Maßnahme ist Teil der EU-Krypto-Regulierungsreformen und soll für mehr Transparenz und Vereinfachung bei der Prospekterstellung sorgen.
Neu ist, dass auch unter der alten Prospektrichtlinie genehmigte Dokumente künftig in aktuelle Prospekte aufgenommen werden dürfen. Zusätzlich dürfen Emittenten von grünen oder nachhaltigkeitsbezogenen Anleihen nun Vorabinformationen gemäß der EU-Green-Bond-Verordnung integrieren.
Diese Anpassungen erleichtern nicht nur die regulatorische Umsetzung für Emittenten, sondern stärken auch das Vertrauen von Investoren in nachhaltige Finanzprodukte.
Wie setzt BaFin die Eignungsrichtlinien für Führungskräfte um?
BaFin hat angekündigt, gemeinsame Leitlinien der Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) zur Beurteilung der fachlichen Eignung und Zuverlässigkeit von Geschäftsleitern und wichtigen Funktionsträgern umzusetzen.
Diese Maßnahme fördert einheitliche Aufsichtsstandards in der EU und unterstreicht das Ziel der EU-Krypto-Regulierungsreformen, die Führungsverantwortung und Qualifikation im Finanzwesen zu verbessern. Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass ihre Führungspersonen sowohl über ausreichende Fachkenntnisse als auch über die notwendige persönliche Integrität verfügen.
Diese Reform stärkt das Vertrauen in das Finanzsystem und unterstützt eine nachhaltige Governance-Kultur.
Erfüllen Fondsmanager die Anforderungen der EU-Nachhaltigkeitsberichterstattung?
Nachhaltigkeit ist ein zentrales Element der europäischen Finanzregulierung. Ein aktueller ESMA-Bericht zeigt, dass viele Fondsmanager die Grundanforderungen der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) zwar erfüllen – jedoch mit erheblichen Defiziten in der Umsetzung.
So sind beispielsweise Nachhaltigkeitsindikatoren häufig ungenau oder fehlen ganz. Zudem bestehen Defizite in der Offenlegung von Vergütungsstrukturen, die an ESG-Ziele gekoppelt sein sollten. Auch die Darstellung der wesentlichen negativen Auswirkungen (Principal Adverse Impacts – PAI) ist vielfach unzureichend.
Die ESMA fordert daher eine stärkere Integration von Nachhaltigkeitskriterien in Investmentprozesse – ein Kernziel der EU-Krypto-Regulierungsreformen.
Was sagt das BGH-Urteil zu Bankgebühren und Rückerstattungen?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat kürzlich über die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen für unrechtmäßige Kontoentgelte entschieden. Hintergrund war ein früheres Urteil, das fingierte Zustimmungsklauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unzulässig erklärte.
Der BGH stellte nun klar, dass die dreijährige Verjährungsfrist erst ab dem Ende des Jahres beginnt, in dem Verbraucher von der rechtswidrigen Gebühr Kenntnis erlangen – oder hätten erlangen müssen. Wichtig dabei: Der Rückzahlungsanspruch entsteht nicht mit der Abbuchung der Gebühr, sondern erst dann, wenn der Kunde das Konto quasi stillschweigend bestätigt – also etwa sechs Wochen nach Kontoauszug.
Diese Klarstellung stärkt den Verbraucherschutz und ist zugleich ein Signal für mehr Rechtssicherheit im Sinne der EU-Krypto-Regulierungsreformen.
Wie geht Deutschland mit Hochrisikoländern im Bereich Geldwäschebekämpfung um?
Die BaFin hat ihre Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche aktualisiert – basierend auf der aktuellen Bewertung der Financial Action Task Force (FATF). In ihrem Rundschreiben 08/2025 listet sie Länder wie Nordkorea, Iran und Myanmar als besonders risikobehaftet.
Finanzinstitute müssen bei Geschäftsbeziehungen mit diesen Ländern erweiterte Sorgfaltspflichten anwenden. Auch bei Ländern unter verstärkter Beobachtung müssen Risiken systematisch erfasst und dokumentiert werden.
Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit der EU-Delegierten Verordnung (EU) 2016/1675 und sind ein zentraler Bestandteil der EU-Krypto-Regulierungsreformen, um Finanzkriminalität effektiv zu bekämpfen.
Welche Kompetenzen fordert MiCA für Krypto-Berater?
Die Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCA) legt neue Anforderungen für Personen fest, die Kunden über Krypto-Assets beraten oder informieren. Die von ESMA entwickelten Leitlinien verlangen fundiertes Wissen über Blockchain-Technologie, Asset-Charakteristika, Risiken und Rechtsrahmen.
Mitarbeiter mit mindestens einem Jahr einschlägiger Berufserfahrung gelten als qualifiziert, sofern ihre Aufgaben mit den Anforderungen übereinstimmen. Arbeitgeber müssen zudem klar zwischen beratenden und informierenden Tätigkeiten unterscheiden.
Diese Maßnahme dient dem Anlegerschutz und ist ein weiterer Baustein in den EU-Krypto-Regulierungsreformen.
Wie stärkt DORA die digitale Resilienz bei IT-Auslagerung?
Die Digital Operational Resilience Act (DORA) wurde durch die Delegierte Verordnung (EU) 2025/532 ergänzt. Diese enthält konkrete Vorgaben zum Management von ICT-Risiken bei Auslagerungen innerhalb von Finanzunternehmen.
Institute sind verpflichtet, sämtliche Subunternehmer zu identifizieren und im Vorfeld zu prüfen. Zudem müssen gruppenweite Auslagerungsrichtlinien harmonisiert und Verträge mit klaren Exit-Strategien abgeschlossen werden.
Diese Maßnahmen sollen die operative Kontinuität sichern und sind essenziell für die digitale Stabilität des europäischen Finanzsektors – ein Kernziel der EU-Krypto-Regulierungsreformen.
Fazit: Jetzt handeln und Zukunft sichern
Die EU-Krypto-Regulierungsreformen markieren eine tiefgreifende Transformation des europäischen Finanzsystems. Durch neue Vorgaben für Steuertransparenz, Nachhaltigkeit, Anti-Geldwäsche, digitale Resilienz und Qualifikationen für Krypto-Berater wird ein modernes, sicheres und zukunftsorientiertes Umfeld geschaffen.
Finanzinstitute sollten diese Entwicklungen nicht als reine Compliance-Aufgabe betrachten, sondern als strategische Chance begreifen. Wer frühzeitig handelt, interne Prozesse optimiert und in Know-how investiert, kann sich Wettbewerbsvorteile sichern und regulatorische Risiken minimieren.
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